
PKW, ab 18 Jahre , ab 17 begl. Fahren

PKW mit Anhänger, ab 18 Jahre, ab 17 Jahre begl. Fahren

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger

Erweiterung der bereits existierenden Klasse B Mit der Erweiterung B196 dürfen Sie Roller und Motorräder bis 125 ccm fahren.

Mit B197 darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren

125er, ab 16 Jahre

Motorrad bis 35K W / 48PS, Ab 18 Jahre

Motorrad mit offener Leistung, ab 24 Jahre bei Direktzugang

Roller ab 16 Jahre

max.50cm³, 25 km/h
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