PKW, ab 18 Jahre , ab 17 begl. Fahren
PKW mit Anhänger, ab 18 Jahre, ab 17 Jahre begl. Fahren
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
Erweiterung der bereits existierenden Klasse B Mit der Erweiterung B196 dürfen Sie Roller und Motorräder bis 125 ccm fahren.
Mit B197 darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren
125er, ab 16 Jahre
Motorrad bis 35K W / 48PS, Ab 18 Jahre
Motorrad mit offener Leistung, ab 24 Jahre bei Direktzugang
Roller ab 16 Jahre
max.50cm³, 25 km/h
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